Kreditbeschaffungskosten – Klarstellung!
Definition der Kreditbeschaffungskosten!
Kreditbeschaffungskosten beziehen sich auf die Kosten und Ausgaben, die bei der Beschaffung eines Kredits anfallen! Sie umfassen alle Gebühren, Provisionen und Aufwendungen, die mit der Aufnahme eines Kredits verbunden sind.
Diese Kosten entstehen in der Regel vor oder während des Abschlusses des Kreditvertrags! Die Kreditbeschaffungskosten können sowohl vom Kreditnehmer als auch vom Kreditgeber getragen werden!
Allerdings sollte man Kreditbeschaffungskosten nicht mit dubiosen Gebühren einiger unlauterer Kreditvermittler verwechseln! Dabei handelt es sich um die Unsitte, von Kreditsuchenden mit wenig Aussicht auf eine erfolgreiche Kreditbeschaffung im vorne herein Bearbeitungsgebühren zu verlangen.
Kreditbeschaffungskosten können verschiedene Elemente umfassen, wie zum Beispiel:
- Bearbeitungsgebühr: Dies ist eine Gebühr, die von der Bank oder dem Kreditgeber erhoben wird. Begründet wird diese mit der Bearbeitung und Vorbereitung eines Kreditvertrages.
- Schätzkosten: Wenn der Kredit mit einer Immobilie als Sicherheit verbunden ist, können Kosten für eine Immobilienschätzung anfallen. Diese Kreditbeschaffungsgebühr wird erhoben, um den Wert der Sicherheit festzustellen.
- Kreditprüfungskosten: Kreditgeber können Gebühren für die Überprüfung der Bonität des Kreditnehmers erheben. Ebenfalls schließt dieses die Kosten für die Beschaffung von Kreditberichten und Score-Bewertungen mit ein.
- Notargebühren: Bei einigen Arten von Krediten, insbesondere bei Hypothekendarlehen, fallen Notargebühren an. Dieses ist notwendig, um den Kreditvertrag rechtskräftig zu machen.
- Vermittlungsprovisionen: Wird ein Kredit über einen Vermittler oder Makler arrangiert, fällt eine Vermittlungsprovision an. Aber diese Vermittlungsgebühr ist erst nach erfolgreicher Kreditauszahlung fällig und mit dem Kreditbetrag ausgezahlt. In den überwiegenden Fällen der Kreditvermittlung ist diese Provision in den Kreditvertrag eingeschlossen.
- Versicherungskosten: In einigen Fällen kann der Kreditgeber den Abschluss bestimmter Versicherungen, wie beispielsweise Restschuldversicherungen oder Kreditlebensversicherungen, verlangen.
- Die Kosten für diese Versicherungen und weiteren Gebühren werden in der Regel in die Kreditbeschaffungskosten einbezogen!
Das sollte man jedoch beachten!
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Kreditbeschaffungskosten je nach Art des Kredits, Kreditgeber und individuellen Vereinbarungen variieren können.
Es ist ratsam, die Kosten im Voraus zu klären und verschiedene Angebote zu vergleichen!
Das hilft, die Gesamtkosten und Konditionen des Kredits besser einschätzen!
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