Insolvenz – Aussetzung der Insolvenzpflicht beendet!

Jetzt wird es Zeit, sich über eine Insolvenz Gedanken zu machen!

Oder sind Sie gut durch den bisherigen Lockdown gekommen? Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie oder auch weitere gewerbliche Betriebe geben auf. Der lange Lockdown hat vielen den letzten Atem genommen. Viele kommen einfach mit den im Lockdown aufgelaufenen Kosten nicht mehr klar. Aber auch viele, die vor Aussetzung der Insolvenzpflicht – schon am kämpfen waren, werden jetzt wohl den Weg in die geregelte Insolvenz antreten.

Die einen haben schon mit Beginn des Lockdown im November 2020 Ihre Betriebe abgeschlossen und werden nicht wieder öffnen! Da reichte schon der Kurz Lockdown im März 2020. Dieser hat einige Betriebe – mit wenig Reserven -, derart ausgeknockt, dass Ihnen der Lockdown im November 2020 die letzten Reserven abverlangt hat. Andere haben versucht – mit Hilfe einer Insolvenz – zu retten, was zu retten war. Ein einfaches weiter so, war absolut nicht machbar.

Insolvenz vermeiden – Kredite und offene Rechnungen zusammenfassen!

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Jetzt stehen die Probleme mit der Insolvenz erneut an.

Die Übergangszeiten, in denen eine Zahlungsunfähigkeit erkannt wird und zur Insolvenzanmeldung zwingt, sind folglich vorbei! Wenn dann die Anmeldefristen über dem Mai ausgelaufen sind, werden wir Ende Juni sehen, wer das ganze noch überstanden hat. Aber dann eben auch, wer dem ganzem zum Opfer gefallen ist und nicht mehr ohne Insolvenz Überlebens fähig ist.

Insolvenz, Insolvenzvermeidung oder Regulierung der Verbindlichkeiten?

Die Zeit der Öffnungen scheint drastisch voran zu schreiten! Außengastronomie, Tourismus, Geschäfte, Kunst, Kultur und vieles mehr ist wieder möglich. Jetzt ist der Zeitpunkt, sich seine Geschäftsphilosophie und die damit verbundenen wirtschaftlichen Aussichten, genau unter die Lupe zu nehmen.

Sind derart hohe Verpflichtungen aufgelaufen, das über kurz oder lang – die Geschäftsgrundlage entfällt? Oder, besteht die Aussicht allen Verpflichtungen in kurzer Zeit wieder nachzukommen und den Geschäftsbetrieb wieder auf Vordermann zu bekommen?

Allerdings sollte man alles gut überlegen!

Bei einer GmbH oder ähnliche Gesellschaftsform, muss man schon sehr genau prüfen, um nicht in die Falle der Insolvenzverschleppung zu geraten. Dann macht es auf jeden Fall Sinn, eine geregelte Insolvenz anzustreben. Diese lässt die Möglichkeit den Geschäftsbetrieb selber zu sanieren und folglich damit aufrecht zu erhalten.
Bei einer privaten Firma – ohne Gesellschaftsabsicherung – sollte man schon etwas genauer überlegen. Da hier mit dem gesamten privatem Vermögen gehaftet wird, kann es auch zu weitreichenden persönlichen Konsequenzen kommen. Oft ist es besser, bei leichter bis mittelschwerer Verschuldung, den Weg der Schuldenregulierung zu suchen.

Folglich also eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen?

Jedoch zu Einzelheiten wollen wir hier weder Tipps noch Meinungen abgeben! Außerdem auch keine rechtliche Beratung anbieten! Hierfür stehen Schuldnerberatungsstellen und geeignete Rechtsanwälte zur Verfügung.

Nicht jeder Anwalt ist Fachmann auf dem Gebiet der Insolvenz- und Schuldnerberatung.

Jedoch haben wir in der Vergangenheit einige erlebt, die sich sehr gut in diese Materie eingearbeitet haben. Folglich haben diese auch, für ihre Mandaten überragende Erfolge erzielt.

Außerdem auch dann, wenn die Mandanten für die Regulierung oder Insolvenzvermeidung keine finanziellen Mittel hatten. Es fanden sich immer Mittel und Wege. Diese sollte man auch dringend suchen und annehmen, um Weiterungen zu vermeiden.

Wir prüfen aber gerne, ob für Sie Kredite und Finanzierungen in Frage kommen.

Gerne erstellen wir Ihnen unverbindliche und kostenfreie Kreditangebote! Vom kleinem Nebenher Kredit bis Anschaffungsfinanzierungen haben wir alles im Angebot.
Auch gute und günstige Lösungen für Kreditzusammenfassung oder Komplettumschuldungen.

Auch dann, wenn Hausbanken oder Kreditinstitute bereits Ihre Kreditwünsche abgelehnt haben.

Wir sind bereit, wenn Sie es sind.

 

* Eines ist aber immer gegeben! Ganz ohne Bonität geht es nicht! Deshalb setzen wir eine gewisse Bonität voraus. Das beinhaltet auch den Nachweis regelmäßiger  Einnahmen. Damit soll die Rückzahlung eines gewährten Darlehens sicher gestellt sein! Aber auch mit einer nicht so guten Bonität haben wir immer noch unser Kreditprogramm trotz – oder auch – ohne Schufa im Angebot. Fordern Sie unser unverbindliches und kostenfreies Angebot an!

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