Gesetzliche Grundlagen für Kreditgebühren: Nähere Erläuterung!

Gesetzliche Grundlagen für Kreditgebühren

Gesetzliche Grundlagen für Kreditgebühren variieren je nach Land und Rechtssystem! Im Folgenden gebe ich eine allgemeine Erläuterung für Deutschland.

Regelung in Deutschland!

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Vertragsbeziehungen zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern! Die rechtlichen Grundlagen für Kreditgebühren finden sich insbesondere in den §§ 488-490 BGB.

Definition Kreditvertrag und gesetzliche Regelung für Kreditgebühren.

Vorab zum Verständnis: Gemäß § 488 Absatz 1 BGB ist ein Kreditvertrag ein Vertrag!  In dem Vertrag verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.

Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer, den erhaltenen Betrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen!

Gesetzliche Grundlagen für Kreditgebühren!

Vorab: Die Vereinbarung von Kreditgebühren ist grundsätzlich möglich! Jedoch gibt es rechtliche Einschränkungen zur Regelung der Kreditgebühren.

Nach § 488 Absatz 2 BGB dürfen für die Bearbeitung oder Vermittlung eines Kredits keine besonderen Kosten erhoben werden, wenn dadurch ein unangemessener Nachteil für den Kreditnehmer entsteht! Dies bedeutet, dass Kreditgebühren nicht einseitig vereinbart und unverhältnismäßig hoch sein dürfen.

Kreditgebühren in der Vergangenheit?

In der Vergangenheit gab es eine weit verbreitete Praxis, dass Banken und Kreditinstitute sogenannte „Bearbeitungsgebühren“ für Kredite erhoben. Allerdings hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2014 entschieden, dass Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten unzulässig sind. Besonders auch dann, sofern sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart sind.

Entscheidungsgründe des BGH (Bundesgerichtshof).

Diese Entscheidung basiert auf der Auffassung des BGH, dass Bearbeitungsgebühren als unzulässige Klauseln in den AGB anzusehen sind! Der Grund liegt ganz einfach darin, da  diese den Kreditnehmern unangemessen benachteiligen.

Unzulässigkeit der Kreditgebühren.

Seitdem sind Kreditgebühren in Deutschland für Verbraucherkredite in Form von Bearbeitungsgebühren weitestgehend unzulässig! Dies betrifft insbesondere Darlehen an private Verbraucher. Bei gewerblichen Krediten gelten oft andere Regelungen.

Es ist wichtig anzumerken, dass dies eine allgemeine Erläuterung ist und dass es spezifische Ausnahmen, Gerichtsurteile und gesetzliche Änderungen geben kann! Diese spezifischen Ausnahmen können die rechtliche Situation für Kreditgebühren beeinflussen.

Im Zweifelsfall ist es ratsam, einen rechtlichen Rat von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale einzuholen!

Das lohnt sich auch in vielen Fällen, da es in der Vergangenheit bereits zu diversen Rückzahlungen an die Kunden gegeben hat! Nicht zu vergessen dabei, es handelt sich nicht nur um die Bearbeitungsgebühren, die (teilweise) zurückgefordert werden können. Diese Bearbeitungsgebühren sind selbstverständlich auch noch mit entsprechenden Zinsen versehen.