Gesetzliche Grundlagen für Kreditgebühren: Nähere Erläuterung!

Gesetzliche Grundlagen für einen Kreditvertrag in Deutschland: Gemäß § 488 Absatz 1 BGB ist ein Kreditvertrag, ein Vertrag, durch den sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Kreditnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kreditnehmer, den erhaltenen Betrag zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen.

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